Ab 1. Januar 2009 gelten im Rahmen der Strommarktliberalisierung für die ganze Schweiz neue gesetzliche Regeln. Die wichtigsten Änderungen sind.
- Die Kosten für die Netznutzung, die Stromlieferung und die Abgaben werden transparent ausgewiesen
- Die Kundinnen und Kunden mit einem Jahresbezug über 100'000 kWh können ihren Stromlieferanten frei im Markt wählen
Die Kundinnen und Kunden werden jährlich, jeweils Ende August, über die Preise der angebotenen Produkte für das Folgejahr informiert. Gleichzeitig werden vom Netzbetreiber auch die relevanten Zahlen zum Netzbetrieb veröffentlicht. Diese Informationen werden über das Internet frei publiziert. |